Verkehrsangelegenheiten - Dauborner Markt

Am Donnerstag, den 03.09.2026 gilt für die „Röderstraße“ von der Einmündung „Hessenstraße“ bis zur Einmündung „Alte Selterser Straße“ beidseitiges Haltverbot (Zeichen 283 StVO). Dieses Haltverbot gilt auch auf dem Seitenstreifen.

Lediglich hinter dem Zelt ist ein Parkstreifen für Mitarbeiter und Helfer eingerichtet.

Die Anwohner werden gebeten, die Fahrzeuge frühzeitig aus dem Bereich herauszufahren, um hier eine ordnungsgemäße An- und Abfahrt der Rettungsdienste sowie der Feuerwehr für das Baugebiet „Auf dem Fuchsschwanz“ zu gewährleisten.

Die „Alte Selterser Straße“ ist an diesem Tag in der Zeit von 06:00 Uhr – 19:00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt. Die Anwohner der „Alten Selterser Straße“ zwischen „Röderstraße“ und „Neuherbergstraße“ bitten wir, die Fahrzeuge am 03.09.2026 bis 06:00 Uhr (bezügl. des Krammarktes) aus dem genannten Bereich herauszufahren.

Von Freitag, 04.09.2026 bis Sonntag, 06.09.2026 wird ein einseitiges Haltverbot (Zeichen 283 StVO) auf der „Alten Selterser Straße“ von der Einmündung „Neuherbergstraße“ bis zur Einmündung „Röderstraße“ angeordnet.

Da bekanntermaßen der Parkraum für die Besucher des Dauborner Marktes immer sehr begrenzt ist, wären wir den Anwohnern der anliegenden Straßen und Wohngebiete sehr dankbar, wenn sie ihre Fahrzeuge auf den eigenen Grundstücken parken.

Parkplätze werden in der Nähe des Veranstaltungsgeländes ausgewiesen.

Der Parkplatz an der Mehrzweckhalle in Dauborn ist am Donnerstag, 03.09.2026 vormittags ebenfalls für den Gesamtverkehr gesperrt. Hier findet die Aufstellung für den geplanten Kutschenkorso durch Dauborn statt.

Wir hoffen auf einen reibungslosen Ablauf und wünschen allen Besucherinnen und Besuchern schöne Markttage.

 Mit freundlichen Grüßen aus dem Hünfeldener Rathaus

 Silvia Scheu-Menzer

(Bürgermeisterin)