Wiederkehrende Straßenbeiträge: FAQs
Die Gemeinde Hünfelden erhebt zur Finanzierung der grundhaften Erneuerung von Gemeindestraßen sowie Nebenanlagen an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen wiederkehrende Straßenbeiträge gemäß den Vorgaben des Hessischen Kommunalen Abgabengesetzes (KAG).
Die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge erfolgt auf Grundlage des § 11a HessKAG sowie der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge vom 01.10.2019 einschließlich ihrer Änderungssatzungen und der jeweils gültigen Beitragssatzsatzung.
Im Gegensatz zu einmaligen Straßenbeiträgen, bei denen nur die direkten Anlieger einer sanierten Straße die Kosten tragen, werden die Aufwendungen bei den wiederkehrenden Straßenbeiträgen – nach Abzug des gemeindlichen Anteils – auf alle Grundstückseigentümer innerhalb eines Abrechnungsgebiets verteilt. Dadurch wird die finanzielle Belastung gerechter auf viele Beitragspflichtige verteilt.
Die nachfolgenden FAQs informieren über die wichtigsten Regelungen und Hintergründe zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen.