Jagd

Die Ausübung der Jagd ist durch das Bundesjagdgesetz und das Hessische Jagdgesetz geregelt. Danach steht jedem Grundeigentümer grundsätzlich das sogenannte Jagdrecht an seinem Grund und Boden zu. Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen und die Jagd auf sie auszuüben. 

Vom Jagdrecht zu unterscheiden ist das Jagdausübungsrecht. Allein das Jagdausübungsrecht gestattet es, das Jagdrecht wahrzunehmen und die Jagd auch auszuüben. 

Die Jagd darf nur in den Jagdbezirken ausgeübt werden kann (Revierprinzip). Als Jagdbezirk kennt das Gesetz den Eigenjagdbezirk und den gemeinschaftlichen Jagdbezirk. 

Eigenjagdbezirk oder gemeinschaftlicher Jagdbezirk

Ein Eigenjagdbezirk entsteht grundsätzlich mit der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 7 Abs. 1 Bundesjagdgesetz), die über eine zusammenhängende Mindestfläche mit land-, forst- oder fischereiwirtschaftlicher Nutzung von mehr als 75 ha, die im Eigentum ein und derselben Person oder Personengemeinschaft stehen, definiert sind.

Die Gemeinde Hünfelden unterhält folgende Eigenjagdbezirke:

  • Nauheimer Wald
  • Kirberg-Ost
  • Kirberg-West

Neben den Eigenjagdbezirken gibt es gemeinschaftliche Jagdbezirke ab einer Mindestgröße von 200 ha. Sämtliche Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ihr steht das Jagdausübungsrecht zu. Sie verpachtet in der Regel das Jagdausübungsrecht an einen Jagdpächter. 

Jagdgenossenschaften in Hünfelden

  • Jagdgenossenschaft Hünfelden-Kirberg
  • Jagdgenossenschaft Hünfelden-Dauborn
  • Jagdgenossenschaft Hünfelden-Mensfelden
  • Jagdgenossenschaft Hünfelden-Nauheim
  • Jagdgenossenschaft Hünfelden-Neesbach
  • Jagdgenossenschaft Hünfelden-Heringen
  • Jagdgenossenschaft Hünfelden-Ohren

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Verhalten bei Wildunfällen

Bitte wenden Sie sind bei Wildunfällen zunächst an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Diese verständigt den zuständigen Jagdausübungsberechtigten.

Untere Jagdbehörde

Bei rechtlichen Fragen und allgemeinen Fragen zur Jagd, zu Jagdrevieren, der Reviergestaltung oder jagdbaren Wildarten und etwaigen Abschussvorgaben ist die Untere Jagdbehörde beim Landkreis Limburg-Weilburg ihr Ansprechpartner.