Jagd
Die Ausübung der Jagd ist durch das Bundesjagdgesetz und das Hessische Jagdgesetz geregelt. Danach steht jedem Grundeigentümer grundsätzlich das sogenannte Jagdrecht an seinem Grund und Boden zu. Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen und die Jagd auf sie auszuüben.
Vom Jagdrecht zu unterscheiden ist das Jagdausübungsrecht. Allein das Jagdausübungsrecht gestattet es, das Jagdrecht wahrzunehmen und die Jagd auch auszuüben.
Die Jagd darf nur in den Jagdbezirken ausgeübt werden kann (Revierprinzip). Als Jagdbezirk kennt das Gesetz den Eigenjagdbezirk und den gemeinschaftlichen Jagdbezirk.
