Der Landkreis untersagt in einer am 16.07.2026 veröffentlichten Allgemeinverfügung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie z.B. Bächen, Flüssen und Seen im Landkreis Limburg-Weilburg.
Die Entnahme ist mit Wirkung vom 21. Juli 2026 bis auf Weiteres untersagt.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier:
