Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen durch den Landkreis untersagt

Der Landkreis untersagt in einer am 16.07.2026 veröffentlichten Allgemeinverfügung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie z.B. Bächen, Flüssen und Seen im Landkreis Limburg-Weilburg. 

Die Entnahme ist mit Wirkung vom 21. Juli 2026 bis auf Weiteres untersagt.

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier: 

Allgemeinverfügung