Das bedeutet für jeden, erhöhte Aufmerksamkeit beim Umgang mit Feuer. Das Grillen auf dem eigenen Grundstück sollte nicht unbeobachtet bleiben. Durch einen plötzlichen Windstoß kann Funkenflug entstehen und sich in kürzester Zeit ein Feuer ausbreiten. Stellen Sie am besten immer ausreichend Löschwasser neben den Grill, um sofort reagieren zu können.
Ab sofort tritt der Sonderschutzplan „Waldbrand“ der Gemeinde Hünfelden in Kraft.
Das Grillen auf öffentlichen Grillplätzen, unabhängig ob mit Gas oder Holzkohle, ist daher untersagt, ebenso das Rauchen und Entzünden von offenen Feuerstellen.
Beachten Sie auch die besonderen Hinweise zum Verhalten bei Waldbrandgefahr.
- Verbot für offenes Feuer in Wäldern
- Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, in den Wäldern zu rauchen
- Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster
- Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze beim Ausflug in die Natur. Trockene Grasflächen unter Fahrzeugen können sich durch heiße Katalysatoren und Auspuffrohre entzünden
- Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern frei – sie sind wichtige Feuerwehrzufahrten und Rettungswege für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und anderer Hilfsdienste. Beachten Sie unbedingt die Park- und Halteverbote
- Versuchen Sie ein entstehendes Feuer selbst zu löschen, sofern für Sie keine Gefahr besteht
Die Freiwillige Feuerwehr hat bereits Vorkehrungen getroffen. Wenn Sie einen Brand oder Rauchentwicklung erkennen, rufen Sie bitte sofort die 112 an.
