Jugendschutz bei Veranstaltungen

Seit mehr als 15 Jahren bemühen sich die Hünfeldener Vereine in Kooperation mit der Gemeinde Hünfelden, der Polizei, Verein für Integration und Suchthilfe Limburg-Weilburg und dem Jugendschutzbeauftragten des Landkreises um die Verbesserung des Jugendschutzes bei öffentlichen Veranstaltungen. 

Schwerpunkte des Aktions-Programms sind Alterskontrollen durch geeignetes Personal beim Einlass und der Abgabe von Alkohol. 

Jugendschutztreffen 2026 der Hünfeldener Vereine 

Jeweils zu Beginn der Fest- und Feiersaison treffen sich die Akteure mit Vertretern der Vereine, um sich über die getroffenen Maßnahmen und Vereinbarungen bei der Aktion "Jugendschutz in Hünfelden - ...Wir machen mit!"  über Erfahrungen, Schwierigkeiten und neue Ideen rund um die Thematik Jugendschutz auszutauschen. 

Beim Treffen im März 2026, nahmen wieder viele Vereinsvertreter die Einladung der Gemeinde Hünfelden an. Bürgermeisterin Silvia Scheu-Menzer begrüßte neben der Jugendkoordinatorin der Polizeidirektion Limburg-Weilburg, Bärbel Rogée, auch Julia Eckhardt, als Ganztagskoordinatorin der Freiherr-vom-Stein-Schule in Dauborn. Zu Beginn des Treffens warb sie um Kooperationen der Vereine im Hinblick auf den bevorstehenden Ganztagsanspruch für die Grundschule. Nach dem Austausch der Vereine zu den Jugendschutz Maßnahmen wurden Neuerungen zu Plakaten und Flyern der Aktion besprochen und abgestimmt.

Auch wenn nicht alle Gefahren und Risiken für Alkohol-Missbrauch bei Veranstaltungen verhindert werden können: Die Akteure der Jugendschutz-Aktion stehen mit den Vertretern der Vereine im Einklang, dass Jugendschutz ständige und aktive Bemühungen aller Beteiligten erfordert, um die Heranwachsenden angemessen vor den Gefährdungen durch Alkoholkonsum und dessen Auswirkungen zu schützen.

Ziele des Projektes

  • Verbesserung des Jugendschutzes bei Veranstaltungen
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
  • Hinwirken zu verantwortungsvollem Umgang bei Abgabe und Konsum von Alkohol
  • Gemeinsame Standards beim Jugendschutz aller an der Aktion beteiligten Veranstalter

Diese Regeln sieht das Jugendschutzgesetz vor

  • Altersbeschränkung bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (z.B. Disco), gem. §5 JuSchG:
    • 14- und 15-jährige: Der Besuch von öffentlichen Tanzveranstaltungen ist ohne Eltern oder Erziehungsbeauftragte nicht erlaubt.
    • 16- und 17-jährige: Der Besuch von öffentlichen Tanzveranstaltungen ist bis 24.00 Uhr erlaubt. Mit Eltern oder Erziehungsbeauftragten entfällt die zeitliche Beschränkung
  • Alkoholausschank an Jugendliche, gem. §9 JuSchG:
    • Unter 16 Jahren: Die Abgabe alkoholischer Getränke ist nicht erlaubt.
    • 16- und 17-jährige: Erlaubt sind leichte Alkoholika (Radler, Bier, Wein, Sekt). Die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken (auch Mixgetränken) ist verboten. Das Verbot gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch für den Verzehr mitgebrachter Getränke.
    • Ab 18 Jahren: Auch branntweinhaltige Getränke sind erlaubt.

Maßnahmen, die unternommen werden

  • Alterskontrollen beim Einlass und der Alkoholabgabe
  • Einsatz von Security-Personal im Innen- und Außenbereich der Veranstaltung
  • Einsatz von farbigen Bändchen zur Erleichterung der Alterskontrollen
  • Information zu Jugendschutz und Altersgrenzen durch Aktions-Plakate für Einlass- und Thekenbereich
  • Koordinierung geeigneter Jugendschutzmaßnahmen mit dem Ordnungsamt und dem Fachbereich Generationen & Soziales sowie dem Landkreis Limburg-Weilburg (Jugendschutz, Polizei und Fachstelle für Suchtprävention)

Checkliste für Veranstaltungspersonal 


Infos und Material zum Thema "Jugendschutz in Hünfelden"