Diese erstreckte sich jedoch nicht über die Grenzen des Ortes und war ursprünglich lediglich ein Eigen- oder Grundgericht mit niedriger Gerichtsbarkeit über die Leibeigenen des Dorfes. Die Blutgerichtsbarkeit lag in den Händen der Grafen von Dietz, und das Gebiet unterstand der Gerichtsbarkeit von Flacht.
Die Dynastien von Westerburg und Limburg waren die Grundherren hier. Letztere erhielten ihren Anteil 1332 als Burglehen von Trier in Montabaur. Im Jahr 1406 trat Trier an die Stelle von Limburg. 1453 wurde auch Nassau-Saarbrücken zum Teilhaber. Westerburg besaß vier Anteile, während Trier und Nassau jeweils nur einen Anteil hatten. Im Jahr 1605 verpfändete Westerburg seinen Anteil an Lubet von Heyden, und diese Pfandschaft ging 1625 auf seinen Schwiegersohn Lothar von Merternich über. Von diesem wurde der Anteil 1630 an die Waldecker von Kempt übertragen, von Seiten Westerburgs erfolgte 1645 eine erbliche Überlassung.
Trier erwarb auch diesen waldeckischen Anteil im Jahr 1728, und Oranien-Nassau tauschte 1790 den nassau-saarbrückischen Teil gegen Schießheim. Seitdem war der Ort eine Gemeinschaft zwischen Oranien-Nassau und Trier bis 1803, als Nassau-Weilburg an die Stelle des Letzteren trat. Das Gericht wurde im 15. Jahrhundert unter den Linden vor dem Kirchhof abgehalten. Familien von Elkerhausen, Katzenelnbogen, Erummenau und Glimmendal verkauften zwischen 1301 und 1310 Güter und Abgaben hier, die später an die Abtei Eberbach übergingen. Die Pfarrkirche existierte bereits im Jahr 1301. Die lutherische Lehre wurde 1529 durch den Pfarrer Jacob Königstein eingeführt. Den Kirchensatz und Zehnten trugen die Familien von Reinberg, von Dietz und später von Nassau bis 1615, als sie ausstarben und beides wieder an die Kirche zurückfiel. Ihr Hof und Anwesen hier wurden 1368 in den Burgfrieden von Kirberg aufgenommen. Das Dorf Mensfelden gehörte ebenfalls zur Pfarrei.
(nach "Die Geschichte des Herzogtums Nassau" von Christian Daniel Vogel)