Bekanntmachung eines nachrückenden Vertreters in die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG)

Die aufgrund des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden gewählte Bewerberin Frau Silke Schulz, wohnhaft Am Erlenweg 2 in 65597 Hünfelden-Neesbach, hat ihr Mandat gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 KWG in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich fest, dass für das frei gewordene Mandat die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der SPD mit den meisten Stimmen, Frau Jill Degen, wohnhaft Hehnerstraße 22 in 65597 Hünfelden-Mensfelden, nach § 34 Abs. 1 KWG in die Gemeindevertretung nachrückt. Durch diese Feststellung hat sie das Mandat erworben.

Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34 Abs. 4, 25 KWG jede wahlberechtigte Person von Hünfelden, innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung ihrer Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn sie eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin, Annika Jäger, Le Thillay-Platz, Zimmer E.12, 65597 Hünfelden einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Hünfelden, den 26.11.2025

gez. Annika Jäger
Wahlleiterin