Bürgerwindpark Hünfeldener Wald II

Was ist geplant?

Auf Antrag der Projektierung Windpark Hünfeldener Wald GmbH wurde die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz über die Errichtung von vier Windenergieanlagen im Hünfeldener Wald mit Datum vom 02.10.2025 durch das Regierungspräsidium Gießen erteilt. Die Genehmigung wurde mit Veröffentlichung des Regierungspräsidiums Gießen bekannt gemacht. 

Die Gemeinde Hünfelden freut sich, dass damit nun ein komplexes Genehmigungsverfahren zum Abschluss gekommen ist. Da gemäß § 13 BImSchG im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nahezu alle Genehmigungen, die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich sind, eingeschlossen werden, gestalten sich die Verfahren regelmäßig sehr umfangreich. 

Genehmigt ist die Errichtung eines zweiten Windparks mit vier Windenergieanlagen des Typs Nordex N175 mit einer Nabenhöhe von 179 m, einem Rotordurchmesser von 175m und einer Gesamthöhe von 266,50 m. 

Die Erschließung des geplanten Windparks erfolgt weitgehend über das bereits ausgebaute Waldwegenetz im Hünfeldener Wald. 

Für den Bau der unterirdischen Kabeltrasse und die Ertüchtigung der Waldwege ist ein weiteres Genehmigungsverfahren anhängig, das voraussichtlich im 1. Quartal 2026 abgeschlossen sein wird.  

Ist eine Beteiligung der Bürger am neuen Windpark vorgesehen?

Ja, der neue Windpark wird, vergleichbar mit dem bestehenden Windpark, wieder als Bürgerwindpark mit Beteiligung von Bürgern und Gemeinde geführt werden. Nähere Informationen zur Gesellschaftsgründung und zu möglichen Bürgerbeteiligungen liegen aktuell noch nicht vor, die Gemeinde wird voraussichtlich im 3. oder 4. Quartal 2026 zum weiteren Vorgehen informieren.  

Wann wird gebaut?

Der geplante Baubeginn hängt von zahlreichen Faktoren ab und kann daher noch nicht benannt werden. Angestrebt wird ein Baustart für die Tiefbauarbeiten im 4. Quartal 2026. 

Unter Berücksichtigung der natur- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen finden die Rodungsarbeiten zeitlich etwas vorgezogen im Januar und Februar 2026 statt. Die Arbeiten umfassen zunächst den Bau von Schutzzäunen aus Holz und nachfolgend die Rodungen und das Räumen des Holzeinschlags. Die Zufahrt für alle Fahrzeuge und Maschinen des Forstdienstleisters erfolgt über die B 417 und den sogenannten „Windkraftweg“, der bereits im Zuge der Errichtung der bestehenden Windenergieanlagen ausgebaut wurde.  

Für die vier neuen Windenergieanlagenstandorte werden zunächst 4,65 ha Waldflächen gerodet. Hiervon werden 2,4 ha Waldfläche dauerhaft und 2,25 ha Waldfläche temporär gerodet. Bei den temporär gerodeten Flächen handelt es sich um Lager- und Montageflächen, die nach Beendigung der Baumaßnahmen wieder aufgeforstet werden. Für die dauerhaft gerodeten Flächen wird gemäß der forstrechtlichen Genehmigung eine Walderhaltungsabgabe an die Obere Forstbehörde gezahlt, die zweckgebunden zur Erhaltung des Waldes einschließlich der Verbesserung seiner Schutz- und Erholungsfunktionen eingesetzt wird. Die dauerhaft gerodeten Flächen werden nach Beendigung der Baumaßnahme überwiegend als krautige Flächen angelegt.