Bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 werden wieder parallel zum Kreistag Limburg-Weilburg auch wieder die Vertreterinnen und Vertreter für die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden als auch für die Ortsbeiräte der Ortsteile Kirberg, Dauborn, Heringen, Neesbach, Mensfelden, Nauheim und Ohren gewählt.
Die Wahlvorschläge in Listenform basieren auf dem Verhältniswahlsystem und ist mit Elementen der Personenwahl kombiniert.
Hier finden Sie einige Informationen und Regeln für Ihre Stimmabgabe:
1. Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen (nach Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz) oder Staatsangehörige eines anderen Mitglieds der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (geb. am 15.03.2008 oder früher) und mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren (Haupt-)Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in der Gemeinde Hünfelden haben.
In den kommenden Wochen – spätestens bis zum 22.02.2026 – wird an jeden Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Falls Sie diese bis zum genannten Datum nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Bürgerbüro, Tel.: 06438/838-600, -601, -602 oder -603.
2. Wie kann ich wählen?
a) Wählen können Sie im Wahllokal in Ihrem Wohnort. In Hünfelden wurden jeweils barrierefreie Wahlräume eingerichtet. Die Adresse entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Die Wahllokale sind am Wahltag, 15. März 2026, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wichtig: Nehmen Sie Ihren Personalausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Vor Ort bekommen Sie dann die Stimmzettel und können in Ruhe Ihre Stimmabgabe in den eingerichteten Wahlkabinen vornehmen.
b) Wählen können Sie als Alternative auch per Briefwahl. Vom 02.02.2026 bis zum 13.03.2026 (13 Uhr) können Ihnen die Wahlscheine ausgegeben werden. Wir empfehlen zur Beantragung die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und unterschrieben an das Wahlamt der Gemeinde Hünfelden zurückzusenden oder in den Briefkasten am Rathaus, Le Thillay-Platz, 65597 Hünfelden-Kirberg einzuwerfen.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen aber auch persönlich im Bürgerbüro oder online beantragen. Nutzen Sie dazu den Link „Internetwahlschein“ auf der Startseite unserer Homepage www.huenfelden.de. Sie werden automatisch durch den Prozess geführt und erhalten wenige Tage später Ihre Wahlunterlagen.
3. Wie viele Stimmen habe ich?
Sie haben so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. In Hünfelden 31 Stimmen für die Wahl der Gemeindevertretung und jeweils 5 Stimmen für die Wahl des jeweiligen Ortsbeirats. Für die Kreistagswahl können Sie bis zu 71 Stimmen vergeben. Die Anzahl Ihrer Stimmen für die jeweilige Wahl steht in der Kopfzeile des Stimmzettels.
Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.
Die Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen in Hünfelden finden Sie hier:
Musterstimmzettel Kreistag Limburg-Weilburg
Musterstimmzettel Gemeindevertretung Hünfelden
Musterstimmzettel Ortsbeirat Kirberg
Musterstimmzettel Ortsbeirat Dauborn
Musterstimmzettel Ortsbeirat Heringen
Musterstimmzettel Ortsbeirat Neesbach
Musterstimmzettel Ortsbeirat Mensfelden
Musterstimmzettel Ortsbeirat Nauheim
Musterstimmzettel Ortsbeirat Ohren
Zudem können die Wahlvorschläge im Bürgerbüro eingesehen werden (Rathaus, Le Thillay-Platz).
4. Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?
Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; dieses Verfahren nennt man „Panaschieren“. Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine, aber auch zwei oder höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nennt man „Kumulieren“. Beide Möglichkeiten können auch gleichzeitig genutzt werden. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.
5. Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben?
Nein. Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauen schenken wollen, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten. Sind danach noch nicht alle Stimmen vergeben, weil auf der Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten so lange wiederholt, bis alle Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.
6. Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?
Ja. Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Durch dieses Listenkreuz kommen Ihre restlichen Stimmen der angekreuzten Liste zugute: Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass alle die, die von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen haben, eine weitere Stimme erhalten bis alle Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.
7. Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?
Ja. Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste angekreuzt haben, können Sie einzelne Namen aus dieser Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber keine Ihrer Stimmen erhalten.
8. Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten?
Eigentlich nur Selbstverständlichkeiten: Vergeben Sie nicht mehr Stimmen, als Ihnen zustehen. Kreuzen Sie nicht mehr als eine Liste an. Geben Sie keinem Kandidaten mehr als drei Stimmen. Sie riskieren sonst, dass ein Teil Ihrer Stimmen verloren geht oder Ihre Stimmabgabe insgesamt ungültig ist.
9. Wahlbroschüre in einfacher Sprache
Der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen hat eine Broschüre zur Kommunalwahl 2026 in einfacher Sprache veröffentlicht, um möglichst vielen Menschen eine selbstbestimmte Teilnahme an den Wahlen am 15. März 2026 zu ermöglichen. Wir weisen gerne auf dieses barrierefreie Informationsangebot hin.
Die Broschüre steht als barrierefreies PDF kostenfrei zur Verfügung und kann hier heruntergeladen werden oder über die Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (https://soziales.hessen.de/ueber-uns/beauftragter-fuer-menschen-mit-behinderungen/wahlbroschuere-in-einfacher-sprache-zur-kommunalwahl-2026) abgerufen werden.
10. Haben Sie noch Fragen?
Bei Fragen zur Briefwahl oder Wahlbenachrichtigung hilft Ihnen unser Bürgerbüro unter den Telefonnummern 06438/838-600, -601, -602 und -603 gerne weiter. Für sonstige Fragen erreichen Sie die Wahlleiterin, Frau Jäger, unter Tel.: 06438/838-500.
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Themenportal Wahlen im Internet unter
https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine-kommunalwahlen/wahlsystem
