Die Gemeinde Hünfelden weist darauf hin, dass am 01. März die Brut- und Setzzeiten für unsere heimischen Wildtiere beginnen.
Um unsere Wildtiere nicht unnötig zu stören, sollten jetzt noch notwendige Heckenrückschnitte vorgenommen werden.
Heckenrückschnitte sind laut § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar einen jeden Jahres erlaubt.
Ab dem 1. März dürfen Hecken nur noch maßvoll, in Form von schonende Form- und Pflegeschnitten, zurückgeschnitten werden, wobei gleichzeitig eine Überprüfung im Hinblick auf artenschutzrechtliche Belange erforderlich ist (Suche nach Nestern).
Bitte beachten Sie hierbei auch, dass Bepflanzungen aller Art das ganze Jahr über nicht in das Lichtraumprofil öffentlicher Verkehrswege hereinragen dürfen. Die wichtigsten Vorgaben zur Verkehrssicherheit sind:
- Geh- und Radwege: Luftraum mindestens 2,50 Meter über dem Boden frei von überhängenden Ästen, Zweigen usw. Die gesamte Breite der Wege muss benutzbar sein
- Fahrbahnen: Luftraum mindestens 4,50 Meter über der gesamten Fahrbahn frei von überhängenden Ästen, Zweigen usw.
- Sichtdreiecke: An Kreuzungen, Einmündungen ist die Bepflanzung so zurückzuschneiden, dass in einem Bereich ab 0,80 Meter Höhe die Sicht für Autofahrer nicht versperrt wird und somit ein Sichtdreieck (= das Sichtfeld das dem Verkehrsteilnehmer zur Verfügung steht, wenn er von einer in eine andere Straße einbiegen möchte) vorhanden ist.
- Verkehrszeichen: Schilder einschließlich Straßennamenschilder und Ampeln müssen immer voll erkennbar sein.
- Straßenbeleuchtung: Straßenlaternen müssen so freigeschnitten werden, dass der Lichtaustritt gewährleistet ist und keine Schäden an den Beleuchtungskörpern (zum Beispiel bei Sturm) entstehen können.
Insbesondere auch von Seiten unserer Landwirte wird immer wieder darum gebeten, dass Grundstückseigentümer ihre Hecken auf die Grundstücksgrenzen zurückschneiden, damit auf den Feldwegen rangiert werden kann.
Eigentümer bzw. Mieter von Grundstücken sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle oder Schäden, die durch Überwuchs ihrer Begrünung entstehen können.
Helfen Sie bitte mit, dass Radfahrende, Fußgänger und Fahrzeuge die öffentlichen Straßen entsprechend ihrer Bestimmung benutzen können. Sorgen Sie dafür, dass Pflanzen, die in Gehwege und Straßen hineinragen, zurückgeschnitten und störende Äste und Ranken entfernt werden. Auch abgestorbene Äste in den Bäumen müssen entfernt werden, damit niemand durch herunterfallendes Astwerk verletzt werden kann.
Für Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen.
Ihre Gemeindeverwaltung
