Die Rodungsarbeiten für die geplanten vier neuen Windenergieanlagenstandorte im Hünfeldener Wald starten am Montag, den 19.01.2026. Die Arbeiten werden spätestens Ende Februar abgeschlossen sein. Mit den Rodungsarbeiten wurde die Fa. Bausch Kommunal- und Forstdienstleistungsgesellschaft mbH beauftragt. Die Arbeiten umfassen zunächst den Bau von Schutzzäunen aus Holz und nachfolgend die Rodungen und das Räumen des Holzeinschlags.
Im Zeitraum zwischen dem 19.01. und dem 28.02.2026 wird es somit zu kurzzeitigen und wechselnden Wegesperrungen in einzelnen Waldabschnitten kommen. Da die Arbeiten abschnittsweise erfolgen, kann nicht genau vorhergesagt werden, wann welcher Waldabschnitt gesperrt sein wird. Waldbesucher werden gebeten, in diesem Zeitraum möglichst auf angrenzende Waldbereiche auszuweichen.
Die Zufahrt für alle Fahrzeuge und Maschinen des Forstdienstleisters erfolgt über die B 417 und den sogenannten „Windkraftweg“, der bereits im Zuge der Errichtung der bestehenden Windenergieanlagen ausgebaut wurde.
Für die vier neuen Windenergieanlagenstandorte, deren Errichtung mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung vom 02.10.2025 genehmigt wurde, werden zunächst 4,65 ha Waldflächen gerodet. Hiervon werden 2,4 ha Waldfläche dauerhaft und 2,25 ha Waldfläche temporär gerodet. Bei den temporär gerodeten Flächen handelt es sich um Lager- und Montageflächen, die nach Beendigung der Baumaßnahmen wieder aufgeforstet werden.
Dauerhaft von Wald freigehalten werden der Kranstellplatz und das Fundament. Auf den Flächen für Mastfuß und Kranausleger darf zwar Sukzession stattfinden, da die Flächen aber im Falle eventueller Reparaturen benötigt werden, müssen sie dauerhaft baumfrei bleiben. Für die dauerhaft gerodeten Flächen wird gemäß der forstrechtlichen Genehmigung eine Walderhaltungsabgabe gezahlt. Die Walderhaltungsabgabe wird zweckgebunden zur Erhaltung des Waldes einschließlich der Verbesserung seiner Schutz- und Erholungsfunktionen eingesetzt.
Der Holzeinschlag wird nach Angaben der Revierleitung in der forstwirtschaftlichen Planung berücksichtigt.
Der Baubeginn für die Errichtung der Windenergieanlagen steht noch nicht fest, er wird voraussichtlich nicht vor dem 3. Quartal 2026 erfolgen. Da die naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind, müssen die Rodungsarbeiten zeitlich etwas vorgezogen erfolgen. Die Gemeinde wird über den eigentlichen Baubeginn zum späteren Zeitpunkt berichten.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Gemeinde, Ansprechpartnerin ist Frau Kremer, Tel. 06438-838307, Email: patricia.kremer@huenfelden.de.
Die Gemeinde bittet um Beachtung.
