Bürgerwindpark Hünfeldener Wald II

Auf Antrag der Projektierung Windpark Hünfeldener Wald GmbH wurde die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz über die Errichtung von vier Windenergieanlagen im Hünfeldener Wald mit Datum vom 02.10.2025 durch das Regierungspräsidium Gießen erteilt. Die Gemeinde Hünfelden freut sich, dass damit nun ein komplexes Genehmigungsverfahren zum Abschluss gekommen ist. Da gemäß § 13 BImSchG im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nahezu alle Genehmigungen, die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich sind, eingeschlossen werden, gestalten sich die Verfahren sehr umfangreich.  

Genehmigt ist die Errichtung eines zweiten Windparks mit vier Windenergieanlagen des Typs Nordex N175 mit einer Nabenhöhe von 179 m, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Gesamthöhe von 266,50 m.

Die Erschließung des geplanten Windparks erfolgt weitgehend über das bereits ausgebaute Waldwegenetz im Hünfeldener Wald. Für den Bau der unterirdischen Kabeltrasse und die Ertüchtigung der Waldwege ist nun noch ein weiteres Genehmigungsverfahren anhängig, das voraussichtlich im 1. Quartal 2026 abgeschlossen sein wird.  

Der neue Windpark soll, vergleichbar mit dem bestehenden Windpark, wieder als Bürgerwindpark mit Beteiligung von Bürgern und Gemeinde geführt werden. Nähere Informationen zur Gesellschaftsgründung und zu möglichen Bürgerbeteiligungen liegen aktuell noch nicht vor, die Gemeinde wird aber im Laufe des kommenden Jahres zum weiteren Vorgehen informieren.  

Ebenso ist auch der geplante Baubeginn noch nicht zu benennen, da er von zahlreichen Faktoren abhängt. Die Rodungsarbeiten für die einzelnen Standorte und Wegeertüchtigungen könnten noch im 1. Quartal 2026 ausgeführt werden, weitere Informationen folgen.  

Die Genehmigung wurde mit Veröffentlichung auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen bekannt gemacht.