Hundesteuer - Hund anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hünfelden

    Folgende Unterlagen werden zur Anmeldung benötigt:

    • Personalausweis
    • Nachweis über die Hunderasse z.B. Impfpass
  • Voraussetzungen

    Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.

     Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
    • bei Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hünfelden


    • Erster Hund: 60,00 €
    • Zweiter Hund: 100,00 €
    • Jeder weitere Hund: 130,00 €
    • Gefährliche Hunde: 610,00 €

    Fälligkeit - jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.


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