Reisepass: Verlustanzeige
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Teaser
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde HünfeldenDie Gebühr für das Erstellen einer Verlustanzeige beträgt 8,00 €.
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.