Melderegisterauskunft Erteilung
Leistungsbeschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde HünfeldenDie Gebühr über eine Auskunft aus dem Melderegister beträgt 10,00 €.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Was sollte ich noch wissen?
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.