Abfall: Gartenabfälle entsorgen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
    Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hünfelden

    Grünschnittsammelstelle Öffnungszeiten 2024

    05. Oktober 2024
    19. Oktober 2024
    02. November 2024
    16. November 2024
    30. November 2024

    samstags in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr

    Die Grünschnittsammelstelle befindet sich an der Landstraße zwischen dem Ortsausgang Dauborn und der Abbiegung nach Neesbach


  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hünfelden

    Die Grünschnittabgabe erfolgt kostenlos am Lagerplatz des Bauhofs zwischen Dauborn und Werschau.

    Eine telefonische Anmeldung ist nicht nötig.

    Folgendes ist zu beachten:

    - Die Anliefermenge ist auf max. 4cbm (PKW-Anhänger) begrenzt
    - Es dürfen nur Gras-, Hecken- und Baumschnitt (max. 15 cm Durchmesser) sowie reine Gartenabfälle abgeladeb werden (keine Wurzeln von Bäumen).
      Des Weiteren sind Kartons. Säcke etc. wieder mitzunehmen.
    - Es werden von der Gemeinde kein Personal oder Gerätschaften zur Verfügung gestellt. Das Abladen geschieht in Eigenregie.
    - Es wird kein gewerblicher Grünschnitt angenommen noch erhalten Fuhren aus dem Garten- und Landschaftsbau eine Abladegenehmigung.
    - Außerhalb der Öffnungszeiten ist keine Anlieferung möglich
    - Für den ordnungsgemäßen Ablauf steht an allen Anlieferungstagen eine Aufsichtsperson bereit
    - Der kostenlose Häckseldienst wird nicht mehr angeboten. Sollte Interesse an Häckselgut bestehen, kann dies bedarfsweise beim Bauhof abgefragt
      werden

    Zusätzlich noch ein paar allgemeine Informationen:

    Grünschnitt kann auch weiterhin über die braune Mülltonne oder in gesondert zu kaufenden Gartenabfallsäcken (erhältlich im Bürgerbüro) entsorgt werden.
    Es bleibt dabei, dass durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Limburg-Weilburg 1x im Jahr vier Kubikmeter oder 2x im Jahr je zwei Kubikmeter abgeholt werden (Termine siehe Abfallkalender) und dass in den kreiseigenen Kompostierungsanlagen in Beselich und Heckholzhausen gegen Gebühr Grünschnitt angenommen wird.
    Bitte kompostieren Sie den Grünschnitt möglichst auch auf Ihren Grundstücken. Sie erhalten dadurch wertvollen eigenen Kompost und entlasten die Allgemeinheit von Kosten.




  • Rechtsgrundlage

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

  • Anträge / Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hünfelden

Als Ansprechpartner für Rückfragen steht Ihnen der Bauhof der Gemeinde Hünfelden unter der Rufnummer: 06438/838-320 gerne zur Verfügung.

Zuständige Abteilungen