Wassergebühr, Wasserpreis
Leistungsbeschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hünfelden- Verbrauchsgebühr Wasser (inkl. 7% Umsatzsteuer): 2,47 € / m³
- Verbrauchsgebühr Kanal: 3,02 € / m³
- Zählergebühr (inkl. 7% Umsatzsteuer): 12,84 € / Jahr
- Niederschlagswassergebühr für versiegelte Flächen: 0,69 € / qm
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde HünfeldenZu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an die Wasserversorgung und das Bauamt der Gemeinde Hünfelden wenden.