Bekanntmachung zur Einsicht ins
Wählerverzeichnis

In der Anlage finden sie die "Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025"

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