42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hünfelden im Bereich der "Feuerwehr und Rettungswache" OT Kirberg

Die Gemeindevertretung betreibt zurzeit das Verfahren zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Feuerwehr und Rettungswache“, Ortsteil Kirberg.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Feuerwehr und Rettungswache“ befindet sich am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Kirberg, westlich der Bundesstraße 417 und der Limburger Straße sowie südlich der Straße Hünfelder Höhe. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Kirberg, Flur 7, zahlreiche Flurstücke mit einer Größe von 12.980 m². Betroffene Flurstücke sind: 10/1 teilweise, 11 teilweise, 12 teilweise, 13, 14, 15, 9/4 teilweise, 23/2.

Der Entwurf zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes hat in der Zeit vom 10.06.2024 bis 12.07.2024 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Nach dieser öffentlichen Auslegung wurde der Entwurf wie folgt geändert:

  • Änderung der Straßenführung und Erschließung des Plangebietes (Anbindung im Norden, Ergänzung Wendehammer im Südwesten)
  • Herausnahme der südlich gelegenen Wegeparzelle aus dem Geltungsbereich

Während der Auslegungsfrist können erneut Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs abgegeben werden.

Da keine grundsätzlichen Änderungen am Vorhaben vorgenommen werden und hauptsächlich die verkehrliche Erschließung geändert wird, wird eine verkürzte Auslegungsdauer von 2 Wochen festgelegt.

Auslegung vom
29.11.2024 bis 13.12.2024

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die zur Flächennutzungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung erforderlich sind, der Gemeindevertretung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Hünfelden personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Gemeinde Hünfelden hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.“

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