Art | bisher | ab 01.01.2025 |
Hebesatz Grundsteuer A | 400 % | 450 % |
Hebesatz Grundsteuer B | 420 % | 280 % |
Tarif Niederschlagswasser pro Quadratmeter | 0,69 € | 0,80 € |
Tarif Kanalgebühr pro Kubikmeter | 3,02 € | 3,64 € |
Tarif Wassergebühr pro Kubikmeter | 2,47 € | 3,17 € |
Informationen zur Festsetzung der Hebesätze Grundsteuer A & B
Die bisherige Grundsteuer basiert auf Werten von 1964, was das Bundesverfassungsgericht 2018 als ungerecht beurteilte. Mit der verpflichtenden Grundsteuerreform wurden alle Grundstücke durch das Finanzamt neu bewertet, wodurch eine gerechte und zeitgemäße Berechnungsgrundlage ab dem 01.01.2025 gewährleistet werden soll. Die Höhe der Grundsteuer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und kann je nach Region und Art des Grundstücks variieren.
Die zu zahlende Grundsteuer setzt sich wie folgt zusammen:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = zu zahlender Steuerbetrag
(Festlegung durch das Finanzamt) (Festlegung durch die Gemeinde)
Die Gemeinde hat nach dem Gemeindehaushaltsrecht ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer (gesetzlich übertragenen oder freiwillig übernommenen) Aufgaben gesichert ist (§ 92 HGO). Sie muss dafür sorgen, dass Erträge und Aufwendungen haushaltsmäßig ausgeglichen sind (§ 92 Abs. 4 HGO). Zur Beschaffung der finanziellen Mittel, die dazu erforderlich sind, muss die Gemeinde die ihr zur Verfügung stehenden Einnahmequellen im Rahmen des Möglichen und wirtschaftlich nicht Unzweckmäßigen ausschöpfen; sie kann dabei auch auf Steuern zurückgreifen (§ 93 Abs. 2 S. 2 HGO).
Informationen zur Gebührenänderung der Wasser-, Kanal- & Niederschlagswassergebühren
Die Gebühren wurden im Auftrag der Gemeinde Hünfelden von der Schüllermann und Partner AG kalkuliert. Hierbei wurde darauf geachtet, dass die Berechnung der Gebühren unter größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt.
Folgende Aspekte sind in die Kalkulation mit eingeflossen:
In den Jahren 2025 - 2027 ist mit einem Anstieg von 10.760 m³ des Schmutzwassers aus Zisternen und Brauchwasseranlagen zu rechnen. Hierzu kommt die Überalterung der Kläranlage und die damit verbundene notwenige Grundsanierung, welche insgesamt ca. 30 Mio. EUR kosten wird. Demensprechend steigt die Verbandsumlage für die angeschlossenen Kommunen des Abwasserverbandes Goldener Grund.
Ebenso gibt es eine Steigerung der Personal- & Verwaltungskosten um ca. 3 % und eine Steigerung der Kosten für Instandhaltungs-, Material-, Strom- & Sachkosten um ca. 2,5 %.