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19.03.2024 10:45 Alter: 40 days
Kategorie: Rathaus

Achtung! Leinenpflicht für alle Hunde im Gemeindegebiet vom 01. April bis 15. Juli


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wie in jedem Jahr weisen wir Sie auf die Brut- und Setzzeiten vom 01. März bis 30. September hin. Unsere heimischen Wildtiere und Vögel sollten in dieser sensiblen Zeit nicht gestört werden. Feldhasen, Rehkitze oder bodenbrütende Vögel befinden sich oft auf Wiesen, Feldern und Grünflächen, an Wegesrändern, aber auch im Unterholz im Wald oder in öffentlichen Anlagen unter Hecken und Gebüschen.

Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für die wildlebenden Tiere und deren Nachwuchs werden. Auch Hunde die nicht wildern, können die Tiere aufschrecken und in Stress versetzen.

Aus diesem Grund sind alle Hunde im gesamten Gemeindegebiet vom 01. April bis 15. Juli anzuleinen!
Grundlage ist § 9, Abs. 4c der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Hünfelden.

Wir bitten alle Hundebesitzer um konsequente Einhaltung der Anleinpflicht. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann ein Bußgeld bis zu 500 Euro verhängt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Scheu-Menzer
Bürgermeisterin