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25.04.2024 12:46 Alter: 10 days
Kategorie: Rathaus

Betrieb von lärmerzeugenden Geräten und Maschinen im Freien


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

da uns immer häufiger Rückfragen aus der Bevölkerung erreichen, weisen wir - wie in den vergangenen Jahren auch - auf den Betrieb von lärmerzeugenden Geräten und Maschinen hin.

Grundlage ist die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSCHV). Diese richtet sich nach Europäischem Recht und gilt für insgesamt 57 Garten- und Baugeräte, z.B. für Heckenscheren, Freischneider und Laubbläser. In der Lärmschutzverordnung werden u.a. Betriebszeiten festgelegt.

Somit ist es werktags (montags bis samstags) gestattet, in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr den Rasen zu mähen, zu vertikutieren, zu bohren oder die Motorkettensäge in Betrieb zu nehmen.

Abweichende Regelungen gibt es für Freischneider, Grastrimmer bzw. Graskantenschneider, Laubbläser oder Laubsammler. Diese dürfen an Werktagen nur in den Zeiten von 09:00 – 13:00 Uhr und von 15:00 – 17:00 Uhr betrieben werden. Sind diese Geräte jedoch mit dem Europäischen Umweltzeichen als umweltschonend gekennzeichnet, dürfen sie ebenfalls von 07:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden.

Aus Rücksicht auf Ihre Nachbarn, insbesondere auf Kleinkinder oder ältere Menschen, bitten wir Sie, während der Mittagszeit von 13:00 – 15:00 Uhr, grundsätzlich nur dringend notwendige Arbeiten durchzuführen.

Leistungen, die in Ausübung eines zugelassenen Gewerbes erbracht werden, sind von den genannten Zeiten ausgenommen.

An Sonn- und Feiertagen dürfen allgemein keine lärmerzeugenden Geräte im Freien benutzt werden.

Wer sich nicht an die vorgeschriebenen Zeiten hält, muss mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens (bis zu 5.000 Euro!) rechnen.

Zur Vermeidung solcher Verfahren bitten wir darum, Nachbarn, Freunde oder Bekannte, die bewusst oder unbewusst gegen die Lärmschutzverordnung verstoßen, freundlich auf die erlaubten Zeiten hinzuweisen.

Im Interesse eines harmonischen und freundlichen Miteinanders sind diese gesetzlichen Vorgaben einzuhalten!

Silvia Scheu-Menzer
Bürgermeisterin